Garantien

CAVOE (EURO-CART)

5-jährige Herstellergarantie von CAVOE (Euro-Cart GmbH) für die Autositze Grand Prix, Grand Prix Pro und Le Mans:

1. EURO-CART GmbH leistet eine mit dem Erwerbsdatum beginnende Garantie von 60 Monaten für das von Ihnen erworbene Produkt. 2. Reklamationen sollten an den Verkaufsstellen, wo das Produkt erworben worden ist, gemeldet werden. 3. Der Reklamationsanspruch wird nur unter der notwendigen Voraussetzung berücksichtigt, daß der sich am Schluss dieser Gebrauchsanweisung befindende Garantieschein vorgelegt wird. 4. Die während der Garantiezeit entdeckten physischen Produktmängel werden innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Lieferdatum des Produkts in dem Firmensitz von EUROCART GmbH, vermittelt durch den Verkäufer, kostenlos behebt. 5. Reparaturen werden von dem Unternehmen EURO-CART GmbH oder einer Dienstleistungseinheit, über die der Verkäufer informiert, vorgenommen. 6. Die Garantie umfasst keine durch das Verschulden des Benutzers sowie aufgrund nicht befolgter Anweisungen der Gebrauchsanweisung entstandenen Schäden. 7. Die Garantie umfasst keine sich aus dem natürlichem Produktverschleiß ergebenden Schäden, wie z.B. durch Reibung abgenutzte Räder, aufgrund langandauernder Sonnenbestrahlung entstandene Veränderung des Farbtons der Polsterung. 8. Die Garantie umfasst keine infolge von Reparaturen, die von unbefugten Personen durchgeführt worden sind, entstandenen Schäden. 9. Garantiefrist wird um die Reparaturzeit verlängert. 10. Reparaturweise wird vom Garantieerteiler bestimmt. 11. Das der Reklamation unterliegende Produkt sollte im sauberen Zustand zurückgegeben werden. 12. Die Garantie gilt im gesamten EU-Gebiet 13. Die Garantie für verkaufte Verbrauchsware schließt weder aus noch stellt die sich aus der Nichtübereinstimmunng der Ware mit dem Vertrag ergebenden Befugnisse des Käufers ein.

 

Unsere Garantie für Kinderwagen

Diese Garantie gewähren wir für alle Kinderwagenkäufe ab dem 23.08.2023.Sie gilt ausschließlich für Kinderwagen, nicht für Ersatzteile, wie z.B. Räder oder andere Produkte. Soweit der Hersteller des Kinderwagens eine Herstellergarantie erteilt, hat diese Herstellergarantie Vorrang, d.h. sie ist vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Garantie gilt ausschließlich in dem Land, in dem das Produkt zum ersten Mal dem Kunden durch uns verkauft wurde. Die Garantie schließt sämtliche Material- und Produktionsmängel zum Zeitpunkt des Kaufs oder jene ein, die innerhalb von 2 Jahren nach dem Kauf des Produkts durch den ersten Eigentümer festgestellt werden. Wird ein solcher Mangel festgestellt, so haben wir nach eigenem Ermessen das Produkt unentgeltlich zu reparieren oder gegen ein neues Produkt auszutauschen. Die Dauer der Reparatur beträgt, ab Eingang der defekten Ware bei uns eine bis 4 Wochen (je nachdem, ob das Produkt wegen des Mangels zum Hersteller geschickt werden muss oder nicht). Um diese Garantie muss ein Kaufbeleg (z.B. Rechnung) vorgelegt werden. Diese Garantie umfasst keine Beschädigungen infolge unsachgemäßen Gebrauchs oder externer Bedingungen (Wasser, Feuer, Straßen Unfälle oder andere Vorkommnisse). Die Garantie gilt ausschließlich nur dann, wenn das Produkt gemäß der Gebrauchsanleitung genutzt, von berechtigten Personen repariert oder modifiziert wurde und zu diesem Zweck ausschließlich Originalteile verwendet wurden.. Diese Garantie beschränkt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers.

Unter die Garantie fällt nicht:
1) Natürlicher Verschleiß im Zusammenhang mit dem Betrieb des Produkts. 2) Beschädigungen infolge unsachgemäßer Nutzung 3) Reparaturen durch dazu nicht berechtigte Personen. 4) Beschädigungen oder Risse aus Verschulden des Käufers 5) Schäden, die durch Nichteinhaltung der Gebrauchs- und Pflegeanleitung entstehen wie Korrosion, durch Sonneneinstrahlung oder zu hohe Temperatur veränderte Farben der Polsterung, der Stoffe und Kunststoffteile 6) Mechanische Beschädigungen der Räder oder Teile der Aufhängung infolge unsachgemäßen Gebrauchs. 7) Zubehör, wie insbesondere Autoschalen und Isofixstationen, Winterschlafsäcke und Hnadwärmer 8) Verschleißteile, die während des Gebrauchs einer natürlichen Abnutzung unterliegen wie Räder, Reifen, Reißverschlüsse, NietenGelenke, Druckknöpfe, Schläuche, Laufflächen der Räder, auf Griffen verwendete Materialien, Struktur und Farbe von Stoffen, Reibungen ausgesetzte Kunststoffe, Rad- und Achsbuchsen, Aufdrucke.